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Rentenwege >> Rürup-Rente Die Rurüp-Rente ist vergleichbar mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge werden für eine spätere monatliche Rente verwendet. Der Vertrag ist an die versicherte Person gebunden und kann nicht vererbt oder beliehen werden. Entstanden ist die Rürup-Rente im Zuge des Alterseinkünftegesetzes. Sinnvoll ist sie in besonderer Weise für alleinstehende Selbständige und Angestellte mit höherem Einkommen, die keine Riester-Förderung erhalten. Der Vorteil: die Aufwendungen können bei Erfüllung bestimmter Kriterien in großem Umfang steuerlich geltend gemacht werden.
Die Bedingungen der Rürup-Rente
Eine zusätzliche Hinterbliebenenabsicherung sowie Absicherung bei Erwerbsminderung ist möglich.
Wie wird die Rürup-Rente steuerlich behandelt?Weist ein Vertrag obige Kriterien auf, dürfen beginnend mit dem Jahr 2005 60 Prozent, maximal 12.000 Euro der Aufwendungen zur Rürup-Rente von der Steuer abgesetzt werden.
In den Jahren danach steigt der steuermindernd anrechenbare Anteil der Beiträge um jährlich zwei Prozentpunkte. Daraus folgt, dass vom Jahr 2025 an die gesamten Beiträge bis zur Grenze von 20.000 Euro zur Rürup-Rente von der Steuer abgesetzt werden können.
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Der Anleger muss im Gegenzug die ausgezahlten Rentenbeträge versteuern. Die Besteuerung von Alterseinkünften beginnt im Jahr 2005 mit zunächst 50 Prozent der Auszahlungen. In den darauf folgenden Jahren erhöht sich dieser Prozentsatz ebenfalls jährlich um zwei Prozent, so dass ab dem Jahr 2040 die Rentenzahlungen vollständig der Steuer unterliegen. Beispielrechnung (ohne Gewähr)Mann, geschieden, Selbständiger Handelsvertreter, Jahreseinkommen 50.000 €, nur wenige Jahre Einzahlungen in die RentenversicherungGesetzliche Altersrente mit 65 Jahren:
Zusätzliche Alterssicherung mit der Rürup-Rente:
Monatliche Gesamtversorgung mit 65 Jahren:
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