Startseite Inhalt Impressum
Rentenwege. Gemeinsam zur optimalen Rente.
Informationen und Angebote für Ihre Altersvorsorge

Rentenwege >> Riester-Rente

Riester-Rente

Die Riester-Rente gehört zu den Top-Empfehlungen der Verbraucherschützer. Grund dafür sind die hohen staatlichen Zuschüsse sowie die sich daraus ergebenden stattlichen Renditen.

Wer in diesem Jahr drei Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens für die Rente zurücklegt, bekommt vom Staat 114 Euro im Jahr dazu. Für jedes Kind werden zusätzlich 138 Euro jährlich ausgezahlt. Der Zuschuß steigt bis 2008 auf bis zu 154 Euro Grundzulage plus 185 Euro pro Kind an.

Eine Familie mit zwei Kindern kann demnach pro Jahr bis zu 678 Euro an Zulagen erhalten.

Der Staat fördert die Riester-Rente
Seit 2002 unterstützt der Gesetzgeber die zusätzliche private oder betriebliche Altersversorgung durch Zuschüsse zur Riester-Rente und Steuervorteile. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass möglichst viele Menschen ihren Anspruch auf Förderung auch wirklich nutzen.

Der Staat fördert die ergänzende Altersvorsorge auf zwei Arten:

  • Bei der Riester-Rente gibt es für jeden berechtigten Erwachsenen eine Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Kinderzulage.
  • Außerdem besteht zusätzlich die Möglichkeit eines steuerlichen Sonderausgabenabzugs und zwar in den Fällen, in denen die Zulagen nicht ausreichen, um die Eigenbeiträge rechnerisch steuerfrei zu stellen. Schließlich sind die Erträge voll steuerpflichtig.

Voraussetzung für die Förderung der Riester-Rente ist, dass der Versicherte aus eigener Tasche Beiträge zahlt.

Um die volle staatliche Zulagenförderung zur Riester-Rente zu erhalten, muss man 2006 und 2007 drei Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens sparen. Ab 2008 werden es vier Prozent sein. Allerdings muss diese Leistung nicht alleine aufgebracht werden. Die Zulagen sind darin bereits enthalten.

Wie hoch die Eigenleistung zur Riester-Rente sein muss, hängt also vom Einkommen und von der Anzahl der Kinder ab.

Unabhängig davon muss jemand, dessen Zulagen den Mindesteigenbeitrag übersteigen, einen sogenannten Sockelbeitrag von 60 € im Jahr aufbringen.

Beispielrechnung 1 (ohne Gewähr)
Single, 35 Jahre, Kirchensteuer 9 %, Jahresbruttoverdienst 40.000,00 €

 

Vorjahres-Bruttogehalt:
40.000,00 €
Geförderte Sparsumme 3 %
1.200,00 € (in 2006-07)
Abzüglich staatliche Zulage:
- 114,00 €
Jahres-Eigenbeitrag zunächst: 1.086,00 €
Abzüglich zusätzlicher Steuervorteil:
- 285,00 €
Echter Eigenbeitrag beträgt nur 801,00 € (66,75 € mtl.)

Auf 1 € Eigenbeitrag erhalten Sie 0,37 € Förderung! Die daraus resultierende Riesterrente beträgt 591,73 € steigend lebenslang. Für eine größere Version klicken Sie bitte auf die Grafik:

Beispielrechnung Single - Riester-Rente

Beispielrechnung 2 (ohne Gewähr)
Ehepaar, 35 Jahre, Sie Hausfrau, 2 Kinder, Kirchensteuer 9 %, Jahresbruttoverdienst
30.000,00 €

Vorjahres-Bruttogehalt:
30.000,00 €
Geförderte Sparsumme 3 %
900,00 € (in 2006-07)
Abzüglich staatliche Zulage:
- 504,00 €
Jahres-Eigenbeitrag: 396,00 €
Echter Eigenbetrag beträgt nur 33,00 € monatlich

Auf 1 € Eigenbeitrag erhalten Sie 1,27 € Förderung! Die daraus resultierende Riesterrente beträgt für den Mann 246,29 € steigend lebenslang sowie für die Frau (ohne Eigenbetrag) 200,20 € steigend lebenslang. Für eine größere Version klicken Sie bitte auf die Grafik:

Beispielrechnung Single - Riester-Rente

Sie wünschen weitere Informationen und eingehende Beratung? Dann nehmen Sie doch jetzt Kontakt mit uns auf:
Kontaktformular Unsere Büros


Home || Rentenwege || Rentenzukunft || Renteninfo || Karriere || Büros || Kontakt || ImpressumSeiten weiterempfehlenSeitenanfang  Nach oben zum Seitenanfang 

© Heiko Gorath, 2006 ··· Konzeption, Design, HTML: HTML-ManufakturSeite als Favorit hinzufügen (Netscape/Mozilla: STRG-D)