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Die gesetzliche Rente wird in Zukunft nur noch als Basis-Sicherung dienen - Wer sich bei der finanziellen Planung seines Lebensabends allein auf die gesetzliche Rentenversicherung verläßt, wird im Alter erhebliche Abstriche von seinem gewohnten Lebensstil hinnehmen müssen. Denn die Versorgungslücke - also die Differenz zwischen der ausgezahlten Rente und dem Einkommen, das der Rentner braucht, um seinen Lebensstandard zu halten - wird in den kommenden Jahren immer weiter auseinanderdriften.
Die RentenreformDie Rentenreform richtet das deutsche System der Altersversorgung grundlegend neu aus. Generell beruht die Altersversorgung in der Bundesrepublik weiter auf so genannten "Drei-Säulen-System" mit der gesetzlichen Rentenversicherung als Hauptpfeiler sowie der betrieblichen und der privaten Vorsorge als weiteren Stützen.In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt der ungeschriebene Generationenvertrag: Die jeweils erwerbstätige Generation finanziert mit ihren Beiträgen das Alterseinkommen der Rentnergeneration. Dieses so genannte Umlageverfahren allein kann aber in Zukunft das heutige Versorgungsniveau nicht mehr sicherstellen, weil sich durch die steigende Lebenserwartung und die niedrige Geburtenrate die Alterstruktur unserer Gesellschaft dramatisch verändert. Im Jahr 2030 wird es voraussichtlich fast ebenso viele Rentner geben wie Erwerbstätige. Die aktuellen Rentenreformen (z.B. die Riester-Rente und das Nachhaltigkeitsgesetz) werden das Niveau der gesetzlichen Rente weiter absenken. So geht das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) davon aus, daß ein Arbeitnehmer, der im Jahr 2030 in Rente geht, nur noch etwa 38 Prozent seines letzten Nettogehalts erhalten wird. Und das auch nur, wenn er 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hat. Doch de facto erreichen heute gerade einmal 36 Prozent der Männer und sieben Prozent der Frauen die 45 Beschäftigungsjahre. Denn Umschulung, Arbeitslosigkeit, Kindererziehung und nicht zuletzt längere Ausbildungszeiten verringern die gesetzlichen Rentenansprüche. Auch wer sich vor dem 65. Lebensjahr in den Ruhestand verabschiedet, muß mit Einbußen rechnen.
Besondere Bedeutung erlangt die private Vorsorge mit dem neuen Alterseinkünftegesetz. Denn mit ihm steigt die steuerliche Belastung der Renten ab 2005 von Rentnerjahrgang zu Rentnerjahrgang. Wer nach 2040 in Rente geht, wird hundert Prozent seiner gesetzlichen Rente steuerlich ansetzen müssen. Allerdings können Erwerbstätige von Jahr zu Jahr mehr Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich geltend machen.
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Wie groß die Versorgungslücke für den Einzelnen ausfällt, hängt vom heutigen Einkommen, dem Alter und natürlich auch von den Ansprüchen des künftigen Rentners ab. Zunächst muß der Bedarf im Alter geschätzt werden. Gemeinhin geht man davon aus, dass 70 bis 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens ausreichen, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Denn der heutige Bedarf läßt sich nicht eins zu eins auf die Zeit des Ruhestands übertragen. Bei der finanziellen Planung des Lebensabends muss die Ausgabenseite der Einnahmenseite gegenüber gestellt werden. Diese setzt sich idealer weise aus den genannten drei Säulen zusammen: aus der gesetzlichen und der betrieblichen Rente sowie der privaten Vorsorge. Die Deutsche Rentenversicherung verschickt an alle Arbeitnehmer ab 27 Jahren, die mindestens fünf Jahre im Beruf stehen, eine Renteninformation. Aus dieser geht hervor, mit welcher Rente mit 65 zu rechnen ist. Auch Kapitalrentenversicherungen oder Anbieter der Riester-Rente verschicken ein Mal im Jahr eine Übersicht der zu erwartenden Erträge im Alter. Je später mit dem Sparen begonnen wird, um so höher muß der Betrag ausfallen, der monatlich aufzubringen ist. Lässt sich die Lücke dennoch nicht schliessen, bleibt nur eins: Ansprüche im Alter herunterschrauben oder einfach länger arbeiten.
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