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Informationen zur Rente
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Die Lebenserwartung und das Rentenzugangsalter stehen heute in einem Spannungsverhältnis zueinander. Ein grundlegender Ansatz, die demographische Herausforderung für Sozialsysteme und Arbeitsmärkte zu lösen, besteht in einer angemessenen Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Die Lebenserwartung ist in der Vergangenheit stark gestiegen, gleichzeitig ist das Rentenzugangsalter gesunken. Die Menschen werden älter und sie gehen früher in Rente. Die wirtschaftlich produktive Lebenszeit wird damit kürzer, die Phase, in der Versorgungsansprüche geltend gemacht werden, hingegen immer länger.
Rente ist nicht gleich Rente. Es gibt verschiedene Arten von Altersrenten, die nach Abschluss des Erwerbslebens gezahlt werden. Alle Rentenarten müssen beantragt werden. Dabei sind jeweils bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Regelaltersrente
Wer eine Regelaltersrente bekommen will, muss mindestens das 65. Lebensjahr vollendet haben und die allgemeine Wartezeit (Versicherungszeit) von fünf Jahren erfüllen.
Anders als bei den anderen Altersrenten, können die Bezieher der Regelaltersrente nebenher so viel verdienen wie sie möchten.
Wer bereits 65 Jahre alt ist und noch keine Rente beantragt, erhöht seinen Rentenanspruch - auch ohne weitere Beitragszahlung.
Altersrente für langjährig Versicherte
Die wichtigsten Vorausetzungen für eine Altersrente für langjährig Versicherte sind:
Vollendung des 63. Lebensjahres,
Wartezeit (Versicherungszeiten) von 35 Jahren, Einhaltung bestimmter Hinzuverdienstgrenzen vor Vollendung des 65. Lebensjahres.
Wichtig: Die Altersgrenze von 63 Jahren wird für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1936 und vor dem 1. Januar 1948 geboren sind, seit Januar 2000 stufenweise in Monatsschritten auf das Alter von 65 Jahren angehoben. |
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Altersrente für Frauen
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Altersrente für Frauen sind:
Geburtsdatum vor dem 1. Januar 1952,
Vollendung des 60. Lebensjahres, Wartezeit von 15 Jahren.
Für Frauen, die ab dem 1. Januar 1940 geboren sind, wird die Altersgrenze schrittweise heraufgesetzt. Sie können die Altersrente für Frauen zwar immer noch mit 60 Jahren beziehen, müssen dann aber Abschläge hinnehmen. |
Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
Die wichtigsten Vorausetzungen für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit sind:
Geburtsdatum vor dem 1. Januar 1952,
Vollendung des 60. Lebensjahres, 15 Jahren Wartezeit in der Rentenversicherung,
Arbeitslosigkeit bei Beginn der Rente beziehungsweise nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen Arbeitslosigkeit oder Reduzierung der Arbeitszeit wegen Altersteilzeit für mindestens 24 Kalendermonate.
Auch bei dieser Rentenart werden die Altersgrenzen seit einiger Zeit heraufgesetzt. |
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Die wichtigsten Vorausetzungen für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen sind:
Vollendung des 60. Lebensjahres,
Anerkennnung als schwerbehindert bei Beginn der Rente oder - bei vor dem 1. Januar 1951 geborenen Versicherten - Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit nach dem bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Recht, Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahren.
Auch bei dieser Rentenart werden die Altersgrenzen seit einiger Zeit heraufgesetzt. |
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