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Private Vorsorge

Wer lange lebt, benötigt auch lange Geld. Das Problem der Absicherung des Lebensabends kann eine Rentenversicherung lösen. Die private Vorsorge umfasst viele Möglichkeiten: Vermögensbildung, Immobilien, Aktien, Wertpapiere, Investmentfonds, Bankprodukte und Versicherungen.

Private Rentenversicherungen stellen eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung und die dritte Säule des Alterssicherungssystems dar, die die sich in Zukunft öffnende Einkommenslücke beim Renteneintritt ausgleichen kann. Sie werden von Lebensversicherern angeboten und sind kapitalgedeckt. Die Höhe der ausgezahlten Monatsrente richtet sich nach dem eingezahlten Betrag bzw. der vereinbarten garantierten Rente, dem Geschlecht und dem Alter des oder der Versicherten bei Beginn der Rente.

Die zum Ausgleich des sinkenden Rentenniveaus notwendige Sparquote ist u.a. davon abhängig, welches Einkommen in der Rentenphase gewünscht wird.

Ein Arbeitnehmer der im Jahr 2035 mit 62 Jahren in Rente gehen und dann die gleiche Rente erzielen möchte wie eine ansonsten identische Person im Jahr 2005, müsste 8,4 Prozent seines Einkommens sparen, vorausgesetzt er beginnt damit ab dem 37. Lebensjahr. Beginnt er damit erst mit 47 müsste er bereits 15,2 Prozent seines Einkommens zurücklegen. Je älter die Person ist, wenn sie zu sparen beginnt, desto höher muss die Sparquote sein, wenn ein bestimmtes Einkommen mit demselben Renteneintrittsalter erreicht werden soll.

Unsere Empfehlung für die private Altersvorsorge mit "all-inclusive"-Absicherung heißt "Privat". Im monatlichen Beitrag sind folgende Bestandteile serienmäßig enthalten:

  • Versicherungsschutz:
    10 Tage nach Antragsstellung ohne Beitragszahlung
    Nach zusätzlicher Vereinbarung Hartz-IV-sicher
  • Rentengarantiezeiten für Rentenzahlungen (RGZ):
    Frauen mindestens 17 Jahre oder lebenslang
    Männer mindestens 14 Jahre oder lebenslang
    Bei Tod innerhalb der RGZ wird die (Gewinn-)Rente bis zum Ende der RGZ an die Erbberechtigten weiter gezahlt
  • Berufsunfähigkeit:
    Nach einem Unfall... Schon bei 50 % BU entfällt die Beitragspflicht sofort
    Die Beiträge zahlt die Versicherung weiter für den Versicherten, daher Fortsetzung des Vertrages ohne Einbußen
    Durch Krankheit... Schon bei 50 % BU entfällt die Beitragspflicht sofort
    Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss
    oder alternativ mit 3-jähriger Karenzzeit ohne Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss
    Die Beiträge zahlt die Versicherung weiter für den Versicherten, daher Fortsetzung des Vertrages ohne Einbußen
  • Unfalltod:
    Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Gewinne
    Zusätzlich die Beitragssumme, die der VN in der ganzen Vertragslaufzeit eingezahlt hätte (bei einem monatlichen Beitrag von 150,00 € z.B. 54.000,00 €)
  • Arbeitslosigkeit:
    Mit nur 5,00 € mtl. Beitrag bleiben die Vertragsansprüche bestehen.


 

Beispielrechnung 1 (ohne Gewähr)
Frau, 25 Jahre, Tarif Privat inkl. Unfallzusatzversicherung

Beitrag mtl.:
100,00 €
Beitragssumme:
36.000,00 €
Kapitalabfindung:
z.B. ca. 309.735,00 €
Rentenzahl. (17 J.):
z.B. ca. 300.600,00 €
Beginn - Rente:
z.B. ca. 1.412,00 €

Die Ertragswerte sind geschätzt. Für eine größere Version klicken Sie bitte auf die Grafik:

Beispielrechnung 'Frau'

Beispielrechnung 2 (ohne Gewähr)
Mann, 30 Jahre, Tarif Privat inkl. Unfallzusatzversicherung

Beitrag mtl.:
150,00 €
Beitragssumme:
54.000,00 €
Kapitalabfindung:
z.B. ca. 300.489,00 €
Rentenzahl. (14 J.):
z.B. ca. 254.112,00 €
Beginn - Rente:
z.B. ca. 1.468,00 €

Die Ertragswerte sind geschätzt. Für eine größere Version klicken Sie bitte auf die Grafik:

Beispielrechnung 'Mann'

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