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Betriebliche Altersvorsorge (BAV)

Sie als Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch, durch Entgeltumwandlung betrieblich für die Rente vorzusorgen. Die betriebliche Altersvorsorge ergänzt als zweite Säule des Alterssicherungssystems die gesetzliche Rente.

Anspruch auf Altersvorsorge: Der Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt, jedem Arbeitnehmer Zugang zu einer betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen. Diese müssen die Beschäftigten jedoch selbst finanzieren.

Der Arbeitgeber muss ein Angebot machen: Seit Anfang 2002 haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung, d.h. der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer auf Wunsch die Möglichkeit bieten, über den Betrieb für sein Alter vorzusorgen.

Besteht für die Branche oder das Unternehmen bereits eine Pensionskasse, darf der Arbeitgeber den Anspruch auf diese Formen beschränken. In anderen Fällen kann der Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sparen bei der betrieblichen Altersvorsorge Steuern und Sozialabgaben. Verschiedene Förderwege können nebeneinander in Anspruch genommen werden. Gleichzeitig profitieren die Beschäftigten von günstigen und rentablen Gruppentarifen.

Die betriebliche Vorsorge bietet nicht zuletzt durch die Insolvenzsicherung und die Regelungen zur Anpassung der Betriebsrenten eine hohe Leistungsqualität.

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Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben diverse Möglichkeiten, um eine betriebliche Altersversorgung zu organisieren. Welche Wege der betrieblichen Altersvorsorgung in einem Betrieb angeboten werden, entscheidet der Arbeitgeber. Grundsätzlich werden z.B. Direktversicherungen und Pensionskassen staatlich gefördert.

Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt einen Versorgungsvertrag zu Gunsten des Arbeitnehmers ab. Die Beiträge kommen per Entgeltumwandlung aus dem Gehalt des Arbeitnehmers.
Pensionskasse
Pensionskassen bieten als einzige Form der betrieblichen Altersversorgung alle drei Möglichkeiten der Förderung: Bruttoentgeltumwandlung, Nettoentgeltumwandlung (Zulagenförderung) und Pauschalversteuerung. Das Geld kommt vom Gehaltskonto der Arbeitnehmer.

Berechnungsbeispiel Direktversicherung durch Entgeltumwandlung
Für eine größere Version klicken Sie bitte auf die Grafik:

Berechnungsbeispiel Direktversicherung durch Entgeltumwandlung

Monatsbrutto 1.500 €, ledig, keine Kirche,
Beitrag 100 € monatlich

Der eigene Aufwand des Arbeitnehmers beträgt durch die Förderung monatlich nur 46,35 €.

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